Rechtliche Grundlagen
Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe erledigt werden können.
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 05.05. 2015
- 1. / 2. Schuljahr 30 Minuten
- 3. / 4. Schuljahr 45 Minuten
- freitags werden keine Hausaufgaben erteilt
Ziele
- Eigenverantwortlichkeit
- Selbstständigkeit
- HA vermitteln Erfolgserlebnisse und erhalten die Lernfreude
Qualität
- Festigung und Übung des Unterrichtsstoffes
- Vorbereitung des Unterrichts
- Beachtung der individuellen Lernvoraussetzungen
- Aufgabenstellungen sind verständlich und überschaubar
Aufgaben der Beteiligten